2013 treten folgende Änderungen in Kraft:
Umsatzsteuervoranmeldung
Wir werden Ihnen die betreffenden Änderungen bis 01.02.2012 bereitstellen.
E-Bilanz
Welche Auswirkungen ergeben sich für Ihr Unternehmen?
Datenübertrag im XBRL-Standard
Üblicherweise erstellt und übermittelt der Steuerberater den erstellten Jahresabschluss an das Finanzamt. Da zukünftig neben der Bilanz auch Zuordnungen zur Summen- und Saldenliste übermittelt werden müssen, ist zu prüfen, mit welchem Aufwand und mit welchen Kosten dies verbunden sein wird. Wir werden für WINFIB ein kostenpflichtiges Modul zur Übermittlung der E-Bilanz bereitstellen, das die E-Bilanz unmittelbar aus Ihrer Buchhaltung ableitet.
Buchungssystematik / Beachten des neuen Kontenplans
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater notwendige Änderungen zum Kontenplan ab, bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gerne.
Um Steuerprüfungen aufgrund von Abweichungen bei der Plausibilitätsbeurteilung durch das Finanzamt zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Konten im Wesentlichen auch systematisch bebucht werden.
Insbesondere sollte die Bildung von zu großen Auffangpositionen vermieden und individuelle Konten nur in den dafür vorgesehenen Bereichen angelegt werden. Bei einer größeren Anzahl von individuellen Konten ist eine Umstellung von vierstelligen auf fünfstellige Kontennummern möglich.
Auf welche Konten sollten Unternehmen besonders achten?
Es empfiehlt sich, dass Unternehmen vor allem die neue Gliederungstiefe des Kontenplans im Bereich der Umsatzerlöse, der Waren- und Materialaufwandskonten sowie der Personalkosten beachten.
Insbesondere im Bereich der Waren- und Materialaufwandskonten wurden neue Konten eingefügt, welche künftig bebucht werden sollten.
Wie sollen Unternehmen künftig mit Umsatzsteuerschlüssel buchen?
In der Vergangenheit wurde häufig mit unterschiedlichen Umsatzsteuerschlüsseln auf ein und dem selben Konto gebucht (z. B. bei Wareneinkauf wurden Rechnungen mit 0 %, 7 % und 19 % Vorsteuer verbucht). Aufgrund der neuen Gliederungstiefe des Kontenplans dürfen nur noch Konten mit richtiger Vorsteuerfunktion bebucht werden. (Ist auch Vorraussetzung für die DATEV- Schnittstelle)
In der nächsten WINFIB- Version wird dies im Rahmen der Fehlerprüfung geprüft. Fehlbuchungen werden damit verhindert.
Wenn künftig ein Wareneinsatzkonto mit verschiedenen Umsatzsteuerschlüsseln bebucht wird, kann dies dazu führen, dass im Finanzamt ein „Hinweisfall“ generiert und eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung angeordnet wird.
Spätere Jahresabschlusserstellung durch den Steuerberater
Eine optimale Jahresabschlusserstellung nach Maßgabe der Vorgaben der Finanzverwaltung zur „E-Bilanz“ wird künftig durch den Steuerberater nur dann möglich sein, wenn Unternehmen schon unterjährig den neuen Kontenplan verwenden.
Ab dem 1. Januar 2013 sollte der aktualisierte Kontenplan genauestes eingehalten werden.
Eine Umbuchung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nach Maßgabe der Vorgaben der Finanzverwaltung ist faktisch nicht mehr möglich. Nur derjenige, der die laufenden Geschäftsvorfälle verbucht, kann die Weichen für die spätere Zuordnung nach Maßgabe der Kontenpläne der Finanzverwaltung treffen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen gar nichts macht?
Wenn die von der Finanzverwaltung neu vorgegebene Gliederungstiefe nicht eingehalten wird, kann es passieren, dass bei späteren Plausibilitätsprüfungen im Finanzamt sogenannte „Hinweisfälle“ generiert werden.
Dies beruht darauf, dass in der Buchhaltung des betreffenden Unternehmens Einzelkonten dann ggf. über dem Branchenschnitt liegende Beträge aufweisen können, da andere Steuerpflichtige dieselben Aufwendungen auf mehrere Buchhaltungskonten verteilt haben.
Generierte „Hinweisfälle“ können gegebenenfalls zur Anordnung von steuerlichen Betriebsprüfungen führen.